Berufsprüfung zum Hörgeräteakustiker
Hörgeräteakustiker mit eidg. Fachausweis
Die Berufsprüfung zum Hörgeräteakustiker wird von der Prüfungskommission Akustika & VHS organisiert und durchgeführt.
Zulassungsbedingungen
Schulbildung
Abgeschlossene Berufsausbildung mit Fähigkeitszeugnis oder einem anderen gleichwertigen Ausweis oder Matura mit Zeugnis (alle Typen)
Ausbildungsplatz
Mindestens eine dreijährige berufsspezifische, ganztägige (5-Tage Woche) praktische Tätigkeit als Hörgeräteakustiker bei einem Inhaber eines Eidg. Fähigkeitsausweises
Die 25. Berufsprüfung (BP) findet im Juni 2012 statt. Genauere Informationen finden Sie in untenstehender Ausschreibung.
Ausschreibung BP12 (Anmeldeschluss 16. März 2012)
