FAQ

  • Einer­seits gibt es das sub­jek­ti­ve Emp­fin­den, wenn Sie den Ein­druck haben, dass Sie weni­ger ver­ste­hen oder hören als Ihre Mitmenschen.

    Ande­rer­seits gibt es die objek­ti­ve Mes­sung beim Akus­ti­ker oder HNO-Arzt, die Manch­mal emp­feh­len Ärz­te Hör­ge­rä­te auch dann, wenn die Hör­ge­rä­te-Indi­ka­ti­on noch nicht völ­lig zutrifft, bzw. die IV/AHV noch kei­nen Bei­trag zahlt. Bei der früh­zei­ti­gen Nut­zung von Hör­ge­rä­ten kann eine wei­te­re Ver­schlim­me­rung ver­mie­den oder hin­aus­ge­zö­gert werden.

  • Ers­te Anzei­chen für einen Hör­ver­lust sind Schwie­rig­kei­ten beim Ver­ste­hen von Gesprä­chen (beson­ders in lau­ter Umge­bung oder bei weib­li­chen Gesprächs­part­nern), das Über­hö­ren von All­tags­ge­räu­schen (z. B. Tele­fon­klin­gel) oder aber der Hin­weis durch ande­re Per­so­nen (z. B. der Fern­se­her sei viel zu laut eingestellt).

  • Auf jeden Fall! Es ist nicht eine Fra­ge des Alters, son­dern eine Fra­ge, ob mit Hör­hil­fen der betrof­fe­nen Per­son beim Kom­mu­ni­zie­ren gehol­fen wer­den kann. Oft ergibt sich mit der Anpas­sung von Hör­ge­rä­ten eine deut­li­che Ver­bes­se­rung der Lebens­qua­li­tät im Allgemeinen.

  • Einen Hör­test kön­nen Sie bei einem HNO-Arzt Ihrer Wahl oder bei einem Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker in Ihrer Nähe durch­füh­ren lassen.

  • Der Hör­test ist unver­bind­lich und kos­tet beim Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker in der Regel nichts. Zudem pro­fi­tie­ren Sie von einer umfas­sen­den Beratung.

  • Die Kos­ten von Hör­ge­rä­ten sind sehr unter­schied­lich je nach Her­stel­ler und Tech­no­lo­gie. Für eine genaue Offer­te ist der zustän­di­ge Akus­ti­ker die Ansprechperson.
    Die Bei­trä­ge der AHV/IV sind über­all gleich und unab­hän­gig von den Kos­ten der Hörgeräte.

  • Die Grund­ver­si­che­rung der Kran­ken­kas­se ist nicht zustän­dig für Hör­ge­rä­te. Die Kos­ten­über­nah­me erfolgt in der Regel durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung (IV) für Pati­en­ten bis zum 65. Lebens­jahr und von der AHV nach dem 65. Lebens­jahr. Je nach Ver­si­che­rung wird aus der Kran­ken­kas­sen-Zusatz­ver­si­che­rung ein Bei­trag an die Hör­ge­rä­te­ver­sor­gung geleistet.

  • In ers­ter Linie sind die Sozi­al­ver­si­che­rung, IV und AHV zuständig.

    Im Fal­le eines Unfal­les sind pri­va­te Ver­si­che­rer wie SUVA oder MV zuständig.

    EL-Bezü­ger erhal­ten meist einen klei­nen Bei­trag von der EL.

    Für wei­te­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung kön­nen Orga­ni­sa­tio­nen wie Pro Senec­tu­te, Pro Infir­mis u. a. ange­fragt werden.

  • Das ist ganz unter­schied­lich. Je nach­dem, ob und wie­vie­le Hör­ge­rä­te in einer Hör­ge­rä­te­an­pas­sung ver­gli­chen wer­den, benö­ti­gen Sie 5 bis 8 Ter­mi­ne mit einem Zeit­auf­wand von jeweils 1/2h bis 1 1/2h.

  • Bei einem beid­sei­ti­gen Hör­ver­lust, also einer Hör­min­de­rung auf bei­den Ohren, wer­den all­ge­mein zwei Hör­ge­rä­te emp­foh­len. Zwei Hör­ge­rä­te ver­bes­sern dabei nicht nur Ihr Gehör, son­dern erleich­tern es Ihnen, Geräusch­quel­len zu orten. Benut­zen Sie trotz eines beid­sei­ti­gen Hör­ver­lusts nur ein Hör­ge­rät, hören Sie nur auf einem Ohr und auf einer Sei­te Ihres Kopfs. Dies schränkt Ihr räum­li­ches Hören ein und Sie hören somit in vie­len Situa­tio­nen zuneh­mend schlechter.

    Bei einem ein­sei­ti­gen Hör­ver­lust benö­ti­gen Sie oft nur für das schlech­ter hören­de Ohr ein Hörgerät.

  • Seit eini­gen Jah­ren gibt es Hör­ge­rä­te, die mit Akkus funktionieren.

    1. Ablen­kung vom Ohr­ge­räusch (Tin­ni­tus)

    Weil das Hör­ge­rät sämt­li­che Umge­bungs­ge­räu­sche ver­stärkt, wird das Ohr­ge­räusch auto­ma­tisch lei­ser wahr­ge­nom­men. Es sticht weni­ger her­vor und zieht weni­ger Auf­merk­sam­keit auf sich.

    1. Ent­las­tung des Hörorgans

    Zugleich ent­las­tet das Hör­ge­rät das Hör­sys­tem des Gehirns, weil es sich beim Hören nun nicht mehr so sehr „anstren­gen“ muss.
    Das mensch­li­che Gehirn ver­sucht näm­lich immer, eine Schwer­hö­rig­keit aus­zu­glei­chen, indem es die Emp­find­lich­keit in der Hör­bahn stei­gert. Es dreht sozu­sa­gen die inter­ne Ver­stär­kung auf.
    Bloß: Dadurch wer­den nicht nur äuße­re Hör­rei­ze ver­stärkt, son­dern auch das intern erzeug­te „Phan­tom­ge­räusch“: die Tin­ni­tus-Akti­vi­tät im Hör­zen­trum. Des­halb hört man das Ohr­ge­räusch auf­grund der Schwer­hö­rig­keit lau­ter, als es eigent­lich ist.
    Wenn sich jedoch das Hör­sys­tem dank des Hör­ge­räts nicht mehr so anstren­gen muss, geht auch die Ver­stär­kung des Ohr­ge­räu­sches zurück – und man hört das Geräusch leiser.

    1. Geziel­tes Tin­ni­tus-Retrai­ning mit dem Hörgerät

    Die Ver­sor­gung mit einem Hör- oder Kom­bi­na­ti­ons­ge­rät ist auch eine Metho­de der Tin­ni­tus-Retrai­ning-The­ra­pie. Bei die­ser welt­weit mit gro­ßem Erfolg betrie­be­nen Behand­lung, die auf jahr­zehn­te­lan­ger For­schung und kli­ni­scher Pra­xis beruht, wird der Tin­ni­tus all­mäh­lich „ver­lernt“.
    Genau­er gesagt: Das Ohr­ge­räusch wird durch das Retrai­ning von einem unan­ge­neh­men Stör­reiz zu einem unwich­ti­gen, „neu­tra­len“ Geräusch, das nicht mehr beach­tet wer­den muss. Die Alarm- und Stress­re­ak­ti­on auf den Tin­ni­tus schwin­det. Statt­des­sen wird das Geräusch zuneh­mend gleich­gül­tig und stört nicht mehr – wes­halb man es dann auto­ma­tisch weit­ge­hend überhört.
    In vie­len Fäl­len klingt der Tin­ni­tus wäh­rend des Retrai­nings sogar ganz ab. Je län­ger der Tin­ni­tus besteht, des­to unwahr­schein­li­cher wird ein Abklin­gen. Prin­zi­pi­ell jedoch erhöht das Retrai­ning die Chan­ce, dass der Tin­ni­tus noch ver­schwin­det, deutlich.
    Indem ein Hör­ge­rät die unheil­vol­le „Fixie­rung“ auf das Ohr­ge­räusch min­dert, beför­dert es das heil­sa­me „Unwich­tig­wer­den“ des Tin­ni­tus und damit den beschrie­be­nen Retraining-Effekt.

  • Bei­na­he jähr­lich kom­men neue Tech­no­lo­gien auf den Markt. Bei den meis­ten Her­stel­lern kön­nen die Hör­ge­rä­te, wenn sie aus dem Ver­kauf genom­men wer­den, noch wäh­rend 5 Jah­ren repa­riert wer­den. Erset­zen muss man Hörgeräte

    – wenn sie den Anfor­de­run­gen nicht mehr genügen

    – wenn der Hör­ver­lust grös­ser wird und die Leis­tung der Hör­ge­rä­te nicht mehr reichen

    – die Gerä­te nicht mehr repa­riert wer­den können

  • Ja, wenn die Hör­ge­rä­te tech­nisch so aus­ge­rüs­tet sind, dass eine Blue­tooth-Ver­bin­dung mit TV, Audio-Anla­gen oder Han­dy mög­lich ist.

  • Es gibt ver­schie­de­ne Bau­for­men bei den Hör­ge­rä­ten: Bei Im-Ohr-Hör­ge­rä­ten kommt es zu kei­nem Kon­takt mit der Bril­le. RIC oder Hin­ter-dem-Ohr-Hör­ge­rä­te lie­gen hin­ter dem Ohr. Die­se Art von Hör­ge­rä­ten berüh­ren die Bril­le und es kann je nach Ohr­mu­schel eng wer­den. Hier muss man situa­tiv nach Lösun­gen suchen.

  • Meist ist einer der fol­gen­den Grün­de das Problem:

    • Ohren­schmalz im Gehör­gang. Ist der Gehör­gang ver­stopft, wird der Schall wie­der aus dem Ohr her­aus­ge­lei­tet, was einen hohen Pfeif­ton im Hör­ge­rät verursacht.
    • Die Laut­stär­ke der Hör­ge­rä­te ist zu hoch eingestellt.
    • Das Ohr­pass­stück sitzt nicht optimal.
    • Die Hör­ge­rä­te sind z. B. durch eine Müt­ze abgedeckt.
  • Das Hören funk­tio­niert zwar über die Ohren – das Ver­ste­hen fin­det aller­dings im Gehirn statt. Es braucht regel­mä­ßi­ge Rei­ze und Infor­ma­tio­nen, die es über die Ohren emp­fängt. Bekommt das Hör­zen­trum die­se Rei­ze nicht, wird es trä­ge. Die Kon­se­quenz des feh­len­den Trai­nings ist, dass wir ver­ler­nen zu ver­ste­hen. Selbst Hör­ge­rä­te­trä­ger, die län­ge­re Zeit kei­ne Hör­ge­rä­te getra­gen haben, ken­nen die­se Hör­ent­wöh­nung. Das Gehirn kann mit den vie­len Geräu­schen und Klang­ein­drü­cken, mit denen es plötz­lich kon­fron­tiert wird, kaum etwas anfan­gen. Man benö­tigt eini­ge Zeit, bis man sich in der unge­wohn­ten Klang­welt zurecht­fin­det und sich wie­der ein­ge­wöhnt hat.

  • Moder­ne Hör­ge­rä­te-Gehäu­se sind laut Her­stel­ler was­ser­re­sis­tent. Ver­se­hent­li­cher oder gele­gent­li­cher Kon­takt mit Was­ser, Staub, Sand und Schweiß kön­nen ihnen nichts anha­ben. Gründ­li­ches Trock­nen danach wird trotz­dem emp­foh­len. Tau­chen oder baden kann jedoch die elek­tro­ni­schen Tei­le der Hör­ge­rä­te beschädigen.

  • Nein, wenn Hör­ge­rä­te kor­rekt ange­passt wer­den, kann es durch das Tra­gen von Hör­ge­rä­ten nicht zu einer wei­te­ren Hör­min­de­rung kommen.

  • Meist sind fol­gen­de Ursa­chen für eine Repa­ra­tur verantwortlich:

    • Ver­schleiss ver­schie­de­ner Kom­po­nen­ten am Hör­ge­rät (Hörer, Mikro­fo­ne etc.)
    • Ver­schmut­zung ver­schie­de­ner Kom­po­nen­te am Hör­ge­rät (Hörer, Mikro­fo­ne, Laut­stär­ke­reg­ler, Pro­gramm­knopf etc.)
    • Defek­te durch mecha­ni­sche, ther­mi­sche und che­mi­sche Einflüsse
  • Behan­deln Sie Ihre Hör­ge­rä­te wie ande­re elek­tro­ni­sche Gerä­te und rei­ni­gen und pfle­gen Sie die Gerä­te mit den geeig­ne­ten Pfle­ge­pro­duk­ten. Auch die Cer­umen­fil­ter müs­sen regel­mäs­sig ersetzt werden.

  • Hör­ge­rä­te kön­nen über eine Gegen­stands­ver­si­che­rung ver­si­chert wer­den. Wen­den Sie sich an ihre Haus­rat-Ver­si­che­rung oder an ihr Hörgerätefachgeschäft.

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