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Das Indikationen- und Tarif-Modell der schweizerischen Sozialversicherungen für die Rehabilitation schwerhöriger Personen (1/4)

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Allgemeines

Auf den 1. Juli 2006 ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und der schweizerischen Hörgerätebranche in Kraft getreten. Diese stellt die Gehör-Rehabilitation von Versicherten der IV, der AHV, der MV und der SUVA wie auch die Finanzierung gehörverbessernder Massnahmen auf eine neue Basis.

Die neue Vereinbarung basiert auf dem Bestreben der unter finanziellen Druck geratenen Institutionen der IV und der AHV, die Rehabilitationskosten auch im Bereich der Hörgeräte-Versorgung zu senken. Gemeinsam mit den beteiligten Berufsständen der Ohrenärzte und der Hörgeräte-Akustiker wurde nach Mitteln und Wegen gesucht, die audiologische Rehabilitation Schwerhöriger so zu vereinfachen und zu systematisieren, dass wesentliche Einsparungen erzielt werden können, ohne dass die Betroffenen auf eine gute und ihren Hörverlusten angemessene Leistung verzichten müssen.

Neu wird konsequent nach dem Prinzip «einfach und zweckmässig» versorgt. Dies bedeutet, dass Schwerhörige Anrecht auf eine Versorgung haben, die der medizinisch-audiologischen Indikation entspricht. Zwar kann auch mit dem neuen Modell noch eine bessere Versorgung realisiert werden, als sie den Betroffenen nach dem Grad ihres Hörverlusts, ihrem sozialen Umfeld und ihrer beruflichen Aufgabe zusteht, doch müssen die Betroffenen allfällige Mehrkosten selbst übernehmen – so zum Beispiel für Geräte der höchsten Leistungsstufe bei einem mittelgradigen Hörverlust oder für ein Fernbedienungs-System für Personen, die aufgrund ihrer spezifischen Situation nicht zwingend darauf angewiesen sind.

Anderseits sorgt das neue Indikationenmodell, mit welchem die Ärzte das Mass der Hörbehinderung einstufen und den Grad der Versorgungsberechtigung festlegen für mehr «Gerechtigkeit» bei der Zuteilung der Leistungen. Tatsächlich stehen die Anforderungen an technische Hörhilfen und der Aufwand für deren fachgerechte Anpassung in enger Beziehung zum Schweregrad der Hörverluste: Je komplexer die Hörschäden, desto leistungsfähiger müssen die Geräte zu ihrer Kompensation sein und desto grösser wird der Aufwand, den der Hörgeräte-Akustiker zu ihrer fachgerechten Anpassung betreiben muss.

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